Projektgruppe erarbeitet Vorschlag zur Rechtsträgerstruktur der Pastoralen Räume:Kirchengemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts
Gemäß des von der Leitungskonferenz des Bischofs im Einvernehmen mit dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat erteilten Auftrags, setzte sich die Expertengruppe aus Vertretern des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates und der Kirchenvorstands-Initiative „Kirche bleibt hier“ sowie der diözesanen Räte unter Leitung des Diözesanökonomen Martin Tölle zusammen. „Die Arbeit der Projektgruppe war geprägt von einer konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit, sodass es gelungen ist, die unterschiedlichen Interessen zu berücksichtigen und einen Konsens für den nun vorliegenden Beschlussvorschlag zu erzielen,“ bilanziert Tölle.
Dieser empfiehlt für jeden der zukünftigen ca. 50 Pastoralen Räume bis spätestens Ende 2027 grundsätzlich eine Körperschaft öffentlichen Rechts „Kirchengemeinde“ zu errichten. Damit bilden dann die Grenzen der Pastoralen Räumen auch die Grenzen der Verwaltung des Kirchengemeindevermögens durch einen Kirchenvorstand. Für begründete Fälle ermöglicht der Beschlussvorschlag jedoch auch die Errichtung von bis zu maximal drei Kirchengemeinden KdöR auf dem Gebiet eines Pastoralen Raums, die dann eng in einem Kirchengemeindeverband zusammenarbeiten. „Der Beschlussvorschlag schafft durch die Ermöglichung eines ortsnahen Engagements ehrenamtlicher Kirchenvorstände die Grundlage für rechtlich und finanziell handlungsfähige Pastorale Räume. Im Ergebnis ist es gelungen, einen Vorschlag für eine Rechtsträgerstruktur zu entwickeln, die sowohl die pastoralen Innovationen der Synodalkreisbeschlüsse fördert als auch die Bewältigung der finanziellen Herausforderungen der Kirche im Bistum Aachen ermöglicht,“ unterstreicht der Ökonom.
Darüber hinaus befürwortet die Projektgruppe die Förderung und Vernetzung der vielfältigen Orte von Kirche im Pastoralen Raum - mit teilweise eigenen Rechtsträgern - über geeignete Regelungen der Leitungsmodelle des Pastoralen Raums und seiner Gremien sicherzustellen.