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Synodalversammlung

Was ist die Synodalversammlung?

Die Synodalversammlung setzt sich aus den verschiedenen diözesanen Räten und Gremien zusammen. Sie nimmt die Prozessentwicklungen zur Kenntnis und berät auf Wunsch des Bischofs durch Voten. 

Mitglieder der Synodalversammlung sind der Bischof, der Generalvikar, die Mitglieder des Priesterrats, des Diözesanpastoralrats, des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats, des Diözesanrats der Katholik*innen, des Domkapitels, des Diözesancaritasrats, des Synodalkreises, die Mitglieder der Regionalteams, der Leitungskonferenz des Bistums und der Lenkungsgruppe des Prozesses. Das sind zirka 170 Personen.

Der Synodalkreis legt seine Beschlüsse der Synodalversammlung zur Sichtung, Beratung und Qualifizierung vor. Priesterrat, Diözesanpastoralrat, Diözesanrat der Katholik*innen, Diözesancaritasrat, Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat und Domkapitel geben zu den einzelnen Beschlüssen Voten ab.

Die Voten wurden am Ende des 2. Teils der Synodalversammlung an den Synodalkreis übergeben. Diese wurden in einer abschließenden Beratung und Beschlussfassung im Synodalkreis gewürdigt und in der abschließenden Entscheidungsfindung berücksichtigt.

2. Synodalversammlung am 26. März 2022 im Pius-Gymnasium

Priesterrat

Der Priesterrat hat die Aufgabe, den Bischof in der Leitung des Bistums und in den pastoralen Aufgaben zu unterstützen. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. In der Regel tagt der Priesterrat neunmal im Jahr. Außerordentliche Sitzungen können auch kurzfristig einberufen werden. Der Priesterrat besteht aus gewählten und geborenen Mitgliedern, die der Bischof als Vorsitzender beruft. Insgesamt 13 Mitglieder wurden von der Gesamtheit der Priester des Bistums Aachen (Presbyterium) frei und geheim gewählt.

Diözesanpastoralrat

Der Diözesanpastoralrat ist ein Organ zur Beratung des Bischofs. Der Rat hat die Aufgabe, alles das, was sich auf das pastorale Wirken in der Diözese bezieht, zu untersuchen, zu beraten und praktische Folgerungen vorzuschlagen. Er arbeitet vor allem an Schwerpunkten und Richtlinien für die Pastoral im Bistum. Der Rat wird für einen Zeitraum von vier Jahren gebildet.

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Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat

Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat beschließt über das vom Ökonom aufgestellte Budget des Bistums, beschließt den Kirchensteuer-Hebesatz, wählt den Abschlussprüfer, stellt den Jahresabschluss fest, entlastet den Ökonomen.

Diözesanrat der Katholik*innen

Der Diözesanrat der Katholik*innen ist ein Netzwerk von Christinnen und Christen im Bistum Aachen. Er hat als das vom Bischof anerkannte Organ des Laienapostolats im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils den Auftrag, die Teilhabe und Teilnahme aller an der Sendung der Kirche zu koordinieren und zu fördern. Die 16 Vertreterinnen und Vertreter der Katholikenräte aus den Bistumsregionen und den katholischen Jugend- und Erwachsenenverbänden sowie weitere für die konkrete Arbeit hinzu gewählte Frauen und Männer beraten und beschließen im Diözesanrat unabhängig und eigenverantwortlich.

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Diözesancaritasrat

Im Diözesancaritasrat sind alle Einrichtungen und Vereinigungen vertreten, die auf caritativen Gebiet tätig sind. Dem Diözesancaritasrat gehören bis zu 21 stimmberechtigte Mitglieder an.

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Domkapitel

Zu den Aufgaben des Domkapitels gehören der Gottesdienst, die Seelsorge und die Sakramentenspendung am Dom zu Aachen.
Das Domkapitel ist auch für den Erhalt des Doms verantwortlich. Es wählt den neuen Bischof und hat die Mitsorge in der Leitung des Bistums. Das Domkapitel besteht aus dem Dompropst, sechs residierenden und vier nichtresidierenden Domkapitularen sowie sechs Domvikaren.

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