Verfahren zur Errichtung Pastoraler Räume :Auswertung der Voten auf regionaler Ebene
Regionale Struktur der Pastoralen Räume
Inzwischen haben zahlreiche Voten bzw. Rückmeldungen der Kirchenvorstände und GdG-Räte die Regionalteams erreicht, sodass nun im dritten Schritt auf regionaler Ebene eine Auswertung aller Voten der GdG-Räte und Kirchenvorstände erfolgt, um – ggf. unter Klärung von sich widersprechenden Voten in der Region – bis zum 30. September 2023 eine Gesamtstruktur der Pastoralen Räume sowie der Kirchengemeinden KdöR zu entwickeln. Das Regionalteam bündelt die Eingaben aus den GdG Ihrer Region und bringt diese in den erweiterten Regionalpastoralrat zur Beratung und Abgabe eines Votums ein. Die Interessen der Kirchenvorstände werden hierbei insbesondere durch die je Region gewählten Vertreter:innen der Kirchenvorstände im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat vertreten.
Übergangsphase bis zum 1. Januar 2028
Im sich dann anschließenden vierten und letzten Schritt bittet der Bischof die Diözesanen Räte um eine abschließende Beratung und ein Votum zu den Vorschlägen aus den Regionen. Auf Grundlage dieser Voten wird der Bischof dann die Pastoralen Räume ab dem 1.1.2024 errichten. Daran schließt sich die Übergangsphase an, in der die bisherigen Strukturen und Zuständigkeiten bis zum 1. Januar 2028 schrittweise in die beschlossene Zielstruktur übergeleitet werden. Dieser Prozess betrifft unsere pastoralen Strukturen, die Verwaltungs- und Vermögensstrukturen, die synodalen Gremien und die Leitungsformen in unserem Bistum auf allen Ebenen.
Wenn Sie weitere Fragen zu den Verfahrensschritten und dem Stand der Beratungen haben, wenden Sie sich gerne per Mail unter heutebeidir@bistum-aachen.de an das Strategiemanagement im Bischöflichen Generalvikariat, das die entsprechende Beantwortung Ihrer Fragen durch das BGV koordiniert.