Mitglieder der Synodalversammlung sind der Bischof, der Generalvikar, die Mitglieder des Priesterrats, des Diözesanpastoralrats, des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats, des Diözesanrats der Katholiken, des Domkapitels, des Diözesancaritasrats, des Synodalkreises, die Mitglieder der Regionalteams, der Leitungskonferenz des Bistums und der Lenkungsgruppe des Prozesses.