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Für Farbenfrohe

Geschlechtergerechtigkeit

"Geschlechter- bzw. gendergerechtes Handeln ist in allen Bereichen kirchlichen Lebens selbstverständlich."

 

„Heute bei dir“-Prozess im Bistum Aachen

 

Beschluss

Geschlechtergerechtigkeit

 

durch Beschlussfassung im Synodalkreis am 27. April 2022

 

Der Synodalkreis beschließt:

"Du liebst alles, was ist.“ (Weish 11,24): In dieser biblischen und schöpfungs­theologischen Annahme ist das Ziel eine Kirche, die auf allen ihren Ebenen den Identitäten der Menschen als Abbild Gottes in Bezug auf ihr biologisches Geschlecht, ihr soziales Geschlecht, ihre sexuelle Orientierung und ihrer Lebensformen gerecht wird.

Dies geschieht in Erwartung der einschlägigen Ergebnisse des Synodalen Weges und im Diskurs mit den human- und naturwissenschaftlichen sowie den theologischen Erkenntnissen zu Fragen von Sexualität und Geschlecht.

„Jedes Ding ist vom andern verschieden, keines von ihnen hat er vergeblich gemacht“ (Sir 42,24) und alle Menschen haben das Recht, sich frei und offen zum eigenen Geschlecht, der sexuellen Identität, Orientierung und Lebensform zu bekennen.

„Nun geht der Mensch“ (Ps 104,23) und entfaltet sich. Daraus entsteht dem Menschen in der Kirche kein Nachteil, denn geschlechter- bzw. gendergerechtes Handeln ist in allen Bereichen kirchlichen Lebens selbstverständlich, so dass alle „eins in Christus“ (vgl. Gal 3,28) sind und Kirche ein Zeichen gegen Diskriminierung ist und weiter wird. Darin lernt die Kirche im Bistum Aachen, anwaltschaftlich für Menschen einzutreten. Sie respektiert, akzeptiert, wertschätzt die Menschen und nimmt sie in ihren Identitäten bedingungslos an.

  • Im Kontext der beschriebenen Haltung finden die Reflexion & Bearbeitung von Sprache & Kommunikation (gesprochenes Wort, Bild und Schrift), des pastoralen und liturgischen Handelns sowie der kirchlichen Strukturen statt.
  • Der Aufbau der beschriebenen Haltung wird explizit unterstützt durch Schulungs- und Qualifizierungsangebote in Aus-, Fort- und Weiterbildung in Haupt-, Neben- und Ehrenamt.
  • Eine Organisationseinheit wird eingerichtet, die aktuelle Strukturen überprüft und entsprechende Veränderungen im Sinne der beschriebenen Haltung anregt. Die Organisationseinheit schließt dabei umfassende Antidiskriminierungsarbeit ein, bezogen auf Alter, Geschlecht, Herkunft, Behinderung und Weiteres.
  • Der Bischof und die Weihbischöfe setzen sich auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz für die Anerkennung und Veränderungen im Sinne dieser Haltung ein. Sie wirken darauf hin, dass mit der Deutschen Bischofskonferenz auch Veränderungen auf weltkirchlicher Ebene passieren und berichten regelmäßig mindestens den verfassten Räten im Bistum.
  • Der Bischof und die weiteren Vertreter:innen des Bistums Aachen bringen diese Haltung in den Synodalen Weg ein.
    Die Kirche im Bistum Aachen beteiligt sich aktiv in Auseinandersetzung mit den Zeichen und Bedürfnissen der Zeit weiter an dem weltweiten Ringen um die Zulassungsbedingungen zu den Weiheämtern der Kirche.
  • Der Zugang zu Ämtern und Diensten darf auf allen Ebenen der Kirche im Bistum Aachen nicht an Geschlecht, sexuelle Identität, Orientierung und Lebensform gebunden sein.
  • Das bedeutet auch, die Gleichberechtigung der Frau in der Kirche sicher­zustellen.
  • Die Gremien auf allen Ebenen des Bistums Aachen werden, soweit aktuelle sonstige Zugangsvoraussetzungen, wie z.B. die Weihe, das nicht verhindern, geschlechtergerecht gestaltet.
  • Bestehende und zu entwickelnde Leitungsmodelle werden geschlechtergerecht gestaltet.

Im Sinne der beschriebenen Haltung dürfen Geschlecht, sexuelle Identität, Orientierung und Lebensform vor allem für bestehende oder abzuschließende Arbeitsverträge, sowie bei der Vergabe der „Missio canonica“ und der Genehmigung der Lehrbeauftragung kein Nachteil sein.

Dieser Beschluss wurde am 27.04.2022 im KonsenT beschlossen.