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Für Freigeister

Pastorale Räume

Grundlage für jedes Handeln im pastoralen Raum ist die Vorstellung von Freiheit, Begegnung und Ermöglichung.

 

„Heute bei dir“-Prozess im Bistum Aachen

 

Beschluss

Pastorale Räume

 

durch Beschlussfassung im Synodalkreis am 09. April 2022

 

Der Synodalkreis beschließt:

Der Pastorale Raum als zukünftige territoriale Grundstruktur im Bistum Aachen

Der Synodalkreis beschließt, dass Grundlage für jedes Handeln im pastoralen Raum die Vorstellung von Freiheit, Begegnung und Ermöglichung, sowie die Kriterien des Kompasses sind. Die zukünftige territoriale Grundstruktur im Bistum Aachen wird prozessual und subsidiär den jeweiligen Ressourcen entsprechend entwickelt. Aufgabe der zukünftigen Pfarreien ist es, diese pastoralen Räume und damit die Orte von Kirche [siehe Beschluss Orte von Kirche (BAG 2)] zu entwickeln bzw. zu unterstützen. 

1. Anforderungen an Pastorale Räume

Der Synodalkreis beschließt, dass der Pastorale Raum die fortan geltende Ebene pastoralen Handelns ist und als wesentliche Steuerungseinheit folgende grundlegende Aufgaben und Funktionen übertragen bekommt und ihre Erfüllung gewährleistet:

Pastoral

  • Das Handeln im Pastoralen Raum ist am Sozialraum und der Lebenswelt der Menschen orientiert.
  • Der Pastorale Raum ist die Einsatzebene des vom Bistum entsandten Personals.
  • Im Pastoralen Raum erfolgt die Aufstellung und Weiterentwicklung multi­professioneller Teams und zwar nach Ausdifferenzierung der Kompetenzen und Potentiale.
  • Das Handeln im Pastoralen Raum basiert auf der Pastoral der Ermöglichung. Die Erstellung und Realisierung des Pastoralkonzeptes des pastoralen Raums geschieht in synodalen Prozessen von Verständigung und vernetzt die Orte von Kirche im Pastoralen Raum.
  • Im Pastoralen Raum geht es um die Ermöglichung von Entwicklung und demgemäß um die Weiterentwicklung von Struktur.
  • Im Pastoralen Raum sind die pastoralen Grundvollzüge gesichert.
  • Im Pastoralen Raum erfolgt die Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse des „Heute bei Dir“- Prozesses.

Ressourcen 

  • Der Pastorale Raum hat die Verantwortung für Ressourcensteuerung und -sicherung. Mittelzuweisungen des Bistums gehen an den Pastoralen Raum als inhaltliche Steuerungsebene.
  • Die Personalverantwortung und Steuerung des Personaleinsatzes für das kirchengemeindliche Personal erfolgt auf der Ebene des Pastoralen Raums.
  • Der Pastorale Raum übernimmt die Steuerung, Erstellung und Realisierung eines ökologisch-sozialen nachhaltigen Wirtschaftskonzeptes, wie z.B. Gebäude, Mobilität, Einkauf, Energie u.a..
  • Es wird eine einheitliche und verbindliche Verwaltungsstruktur vorgegeben. Dabei sind die Priester und alle pastoralen Mitarbeitenden weitestgehend von Verwaltungsaufgaben zu entlasten bzw. zu unterstützen. Wo immer möglich ist die Verwaltung des örtlichen Vermögens in lokalen Zuständigkeiten zu verankern, z.B. lokale Fonds.

Die genannten Kriterien bilden die Grundlage für die Festlegung der Inhalte und Aufgabenstellung der Pastoralen Räume. 

2. Struktur der Pastoralen Räume im Bistum Aachen 

Auf der Grundlage der Anforderungen an den Pastoralen Raum beschließt der Synodalkreis, dass das Bistum Aachen sich zukünftig in einem angemessenen Entwicklungsprozess zu ca. 50 am Sozial- und Lebensraum orientierten Pastoralen Räumen gliedert, die mit ihren Orten von Kirche zusammen voraussichtlich 8-13 Pfarreien bilden werden.

Durch diese Struktur sollen sowohl Nähe, Vielfalt als auch Tiefe in der Pastoral erreicht werden.

Aufgabe der Pfarrei ist entsprechend der einschlägigen canones des CIC insbesondere die Qualitätssicherung und subsidiär die Sicherstellung der vier Grundvollzüge von Kirche: Liturgie, Katechese, Diakonie, Gemeinschaft.

Aufgabe der Pastoralen Räume ist es dabei, die vier Grundvollzüge von Kirche im Sozialraum wirksam sicherzustellen. Hierzu werden in den Pastoralen Räumen vielfältige Orte von Kirche gefördert, ermöglicht, anerkannt und vernetzt, die in den Sozialraum und ggf. darüber hinaus ausstrahlen. Dazu werden für die pastoralen Räume entsprechende Sozialraumanalysen erstellt und regelmäßig aktualisiert.

Für ihre Aufgabenerfüllung werden zum einen Mitarbeitende im Pastoralen Dienst sowohl in die Pfarrei als auch themenbezogen in den Pastoralen Raum vom Bischof entsandt. Zum anderen werden der Pfarrei und den Pastoralen Räumen Kirchensteuermittel nach dem vom Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat beschlossenen Budget einschließlich der Regelungen für die Verteilung der Kirchensteuer zuge­wiesen.

Damit die Pfarreien und ihre Pastoralen Räume dauerhaft wirksam werden können, ist ausdrücklich für diesen Bereich die Steuerung von finanziellen, personellen und infrastrukturellen Ressourcen auf beiden Ebenen durch geeignete Rechtsträger und Zuwendungsempfänger sicherzustellen. 

Die heute bestehenden Räte entwickeln sich entlang der neuen Strukturen weiter.

3. Leitung und Teilhabe in Pfarreien und Pastoralen Räumen im Bistum Aachen

Die Leitung kann sowohl im Pastoralen Raum als auch in der Pfarrei in verschiedenen Leitungsmodellen wahrgenommen werden.

Die Leitung fördert in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Räten vielfältige Orte von Kirche und Vernetzung aller Orte von Kirche im Pastoralen Raum, u.a. durch schlanke, partizipative und selbstorganisiert-selbstverantwortete Strukturen und die Realisierung des synodalen Entscheidungsprinzips.

Die Leitung und Verwaltung erfolgt professionalisiert und rollenklar.

Pfarrei

In der Pfarrei wird auf Grundlage des CIC eine synodale Teilhabe am Leitungsamt des Pfarrers für ein Team ermöglicht. Die Pfarrei wird im Sinne der Teilhabe geleitet von einem Team, bestehend aus Mitarbeitenden im Pastoralen Dienst haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, sowie ggfs. einer Verwaltungsleitung.

In Ausführungsbestimmungen wird definiert, wie Leitung größtmöglich synodal durch Selbstbindung der Pfarrer ermöglicht werden kann.

Weiterhin orientieren sich die zu entwickelnden Ausführungsbestimmungen ins­besondere an den folgenden Kriterien: 

  • paritätische Besetzung des Teams hinsichtlich des Geschlechts und des Anteils von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen
  • Gewährleistung der kirchlichen Grundvollzüge in Gemeinschaftlichkeit
  • Wahl der Mitglieder
  • Ernennung durch den Bischof
  • Ermöglichung von synodalem Handeln
  • Begrenzung der Amtszeit
  • Festlegung einer Aufgabenverteilung
  • Einbezug einer Verwaltungsleitung
  • Delegation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten
  • Jährliche Rechenschaftslegung
  • Beteiligung von Ratsstrukturen

Pastoraler Raum

Die Leitung des Pastoralen Raums erfolgt durch ein Leitungsteam aus haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden mit eigenen Strukturen einer notwendigen Koordination. 

Bei der Ausgestaltung der Ausführungsbestimmungen wird sich insbesondere an nachstehenden Kriterien orientiert:

  • paritätische Besetzung des Leitungsteams hinsichtlich des Geschlechts und des Anteils von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen
  • Gewährleistung der kirchlichen Grundvollzüge in Gemeinschaftlichkeit
  • Wahl der Mitglieder
  • Ernennung durch den Bischof
  • Gleichberechtigung der Teammitglieder
  • Ermöglichung von synodalem Handeln
  • Begrenzung der Amtszeit
  • Absicherung der pastoralen Grundvollzüge
  • Festlegung einer Aufgabenverteilung
  • Einbezug einer Verwaltungsleitung
  • Delegation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten
  • Jährliche Rechenschaftslegung
  • Beteiligung von Ratsstrukturen bzw. Orten von Kirche

Der Synodalkreis beschließt die Installierung eines Qualifizierungsprogramms für alle Inhaber:innen von Leitungsämtern in Pfarreien und pastoralen Räumen. 

4. Umsetzung

Der Synodalkreis beschließt die Umsetzung der Beschlüsse zur Errichtung der Pastoralen Räume zum 1. Januar 2024. 

Dabei sind folgende Schritte bis zum 31. Dezember 2022 zu gehen:

  • Klärung der Umsetzungsmöglichkeiten innerhalb des bestehenden kirchen­rechtlichen Rahmens, der aktuellen staatsrechtlichen Entwicklungen und transparente Darstellung der Ergebnisse und Gefahren
  • Klärung der Rechtsstruktur des Pastoralen Raums
  • Klärung des Verhältnisses von Pfarrei und pastoralem Raum
  • Klärung der Vermögensverwaltung
  • Klärung der Beteiligung der Räte
  • Klärung der Beteiligung und des Einsatzes der Mitarbeitenden im pastoralen Dienst
  • die umgehende Entwicklung und Diskussion der für die Bildung der Pastoralen Räume zu Grunde liegenden Kriterien

Die rechtlich-strukturelle Umsetzung des Zielbildes, die Kriterien zur Bildung der Pastoralen Räume sowie die Regelungen für die Übergangszeit werden in der Gemeinsamen Versammlung nach kirchenrechtlicher Vergewisserung im ersten Quartal 2023 erneut vorgestellt. 

Die Beteiligung der bestehenden Räte in der Umsetzung des Beschlusses Pastorale Räume wird sichergestellt. Dabei müssen die Entscheidungen des Synodalen Weges berücksichtigt werden.

Um die Mitarbeitenden und Engagierten im Rahmen des Transformationsprozess für die neue Struktur zu gewinnen und sie zu unterstützen, sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Entwicklung von zukunftsweisenden Modellen für Leitungsverantwortung und Mitverantwortung von Gremien
  • Entwicklung eines Beratungsdesigns zur Unterstützung der Umsetzung
  • Eruierung des finanziellen, personellen und infrastrukturellen Potentials
  • Entwicklung einer Einsatz- und Qualifizierungsplanung für die Mitarbeitenden im Pastoralen Dienst
  • Die Rolle des kanonischen Pfarrers und der anderen Mitarbeitenden im pastoralen Dienst müssen neu beschrieben und kommuniziert werden
  • Beschreibung der Engagementmöglichkeiten der heutigen Ehrenamtlichen, insbesondere der Kirchenvorstände und Räte

Ab 1. Januar 2024 erfolgt ein Prozess zur Errichtung der künftigen Pfarreien, diese werden nach kirchenrechtlicher Vergewisserung bis zum 1. Januar 2028 errichtet.

Dieser Beschluss wurde am 09.04.2022 im KonsenT beschlossen.