Christof Wellens, Sprecher des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats
Häufig sind Finanzkrisen die Treiber für Strukturreformen wie vor gut 15 Jahren. Da gab es ein massives Ausgaben- und Planungsproblem im Bistum Aachen. Das ist durch eine Eindämmung der Ausgaben und eine massive Rücklagenbildung gelöst worden, so dass jetzt nicht das Finanzierungsproblem ansteht. Wir haben bis 2030 eine stabile Finanzlage und, mit einer klugen Ausgabensteuerung, auch weit darüber hinaus. Das Problem, das sich stellt, ist der massive Rückgang der aktiven Gläubigen und der absehbare deutliche Rückgang des gesamten Pastoralpersonals.
Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat ist für die Finanzstruktur und die Ausgabensteuerung verantwortlich. Strukturelle Fragen sollten sich daher in erster Linie an inhaltlichen Kriterien orientieren. Hierfür ist der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat nicht das entscheidende Gremium. Die Diskussion im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat beschäftigte sich zunächst mit einer für Nicht-Insider auslegungsbedürftigen Begrifflichkeit – offensichtlich gibt es auch hier einen Code, der sich nicht für jeden, insbesondere für mich als Laien, sofort erschließt.
Dann war für uns – im Hinblick auf die Basis-AG 3 – die Frage nach der Struktur eine sehr Entscheidende. Gerade in rechtlicher Hinsicht gibt es da Fragestellungen: wie sieht es mit der Möglichkeit aus, juristische Personen, die wir haben, zu erhalten oder neue zu bilden? Da die Reform des kanonischen Rechts wohl nicht im Gang, (zumindest ist mir davon nichts bekannt), aber die Reform des Staatskirchenrechts in der Überlegung und Vorbereitung ist, ergeben sich für mich Fragestellungen. Wie kann das Vertrauen in den Umgestaltungsprozess gefördert werden? (...) Was wird in Zukunft aus den Kirchenvorständen und Pfarrgemeinderäten? Welche Auswirkungen hat der Stopp des Fusionsprozesses in Trier durch Rom? Die Vatikanische Instruktion ist sicherlich nicht hilfreich, um hier Vertrauen zu schaffen. Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte werden dort als „reine Hilfsgremien“ bezeichnet. Dies ist sicherlich für einen Vertrauensprozess zwischen Basis und Kirche nicht hilfreich. Was ist denn hier klar und führen wir nicht einen Prozess mit zumindest völlig offenem Ausgang, wenn der entscheidende Player gar nicht an den Gesprächen teilnimmt. Und die Unsicherheit erhöht sich, wenn auch noch das Vermögensverwaltungsgesetz als Staatskirchenrecht zur Diskussion steht.
Was soll dann der zukünftige Rahmen sein?
Ich denke, dass wir hier in einem guten Austauschprozess sein können. Den müssen wir aber gestalten und finden und die Fragestellungen, die ich hier angerissen habe, müssen auch noch geklärt werden, so dass dies ein Vertrauen für uns Laien schafft, um in der Kirche weiter mitzuarbeiten. Wenn wir die Kirche ohne die Ehrenamtler denken, dann denken wir in eine völlig falsche Richtung. Und das wäre nicht meine Kirche (…).