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Drei Fragen an Pfarrer Thorsten Aymanns.:“Die Zukunft lässt sich nur gemeinsam gestalten.”

Pfarrer Thorsten Aymanns ist Leiter der Stabsabteilung Strategiemanagment Heute bei dir.
Datum:
4. Okt. 2023

Pfarrer Aymanns, die Voten der Regionen zum neuen Zuschnitt künftiger Pastoraler Räume sollten bis zum 30.9. vorliegen. Hat das geklappt?

Das Ziel, die Voten der Regionalen Pastoralräte am 30.9.2023 vorzulegen, ist bis auf eine Ausnahme erreicht. Ich danke den vielen Engagierten in den GdG-Räten, den Kirchenvorständen und Regionalpastoralräten, die seit Beginn des Jahres vielfach über die Grenzen der eigenen Pfarrei, GdG und Kirchengemeinde, manchmal sogar über Regionalgrenzen hinaus beraten haben. Ich danke den Regionalteams und allen anderen, die die Beratungen begleitet haben. Wir haben wahrgenommen, dass sie mit viel Engagement und Verantwortung an die Sache gegangen sind. Ein realistischer Blick zwang häufig auch dazu, ehrlich wahrzunehmen, dass sich die Zukunft nur gemeinsam gestalten lässt. Ich weiß aus vielen Gesprächen, dass einige Gremien sich noch nicht in der Lage sahen, ein verantwortetes Votum abzugeben. Sie beklagen, dass Fragen der künftigen Verwaltung und Leitung noch nicht abschließend geklärt sind. Viele der anstehenden Entscheidungen bedingen sich gegenseitig. Zugleich wollen wir die Entscheidungen - auch zu diesen Fragen - wieder unter Beteiligung der Räte und Vertretungen der Betroffenen zur Entscheidung bringen. Das kostet Zeit. So müssen wir immer wieder um Verständnis werben, wenn noch nicht alle Details feststehen.

Die Regionen des Bistums sind sehr verschieden. Spiegelt sich das auch in den Voten wider?

Unser Augenmerk lag in den letzten Wochen mit Spannung auf den Beratungen der Regionalpastoralräte. In sieben Regionen haben wir nun ein eindeutiges Votum. Der Regionalpastoralrat der Region Kempen-Viersen hat kein Votum abgegeben. Hier liegt uns jedoch ein Vorschlag des Regionalteams vor, der auf der Grundlage der Kriterien und der abgegebenen Voten der GdG-Räte eine gute Lösung anbietet.

Die Ergebnisse sind sehr verschieden. Auch wenn Zahlen nicht das einzige Kriterium sind, so wird doch schon an ihnen deutlich, wie unterschiedlich die Voten von Krefeld - ein Pastoraler Raum für die ganze Stadt mit ca. 93.000 Katholik:innen - und der Region Eifel - sechs Pastorale Räume von ca. 8.000 bis ca. 13.000 Katholik:innen - sind. Insgesamt schlagen die acht Regionen 44 Pastorale Räume im Bistum Aachen vor. Nur in den Regionen Mönchengladbach und Düren ist eine Teilung bestehender GdG vorgesehen. Sonst bleibt es beim Territorium einer bestehenden GdG oder es werden die Gebiete von zwei oder mehr GdG zusammengeführt. So haben wir bei den Pastoralen Räumen in den meisten Fällen ein klares Bild. Dagegen zeigt sich, dass es mancherorts bei der Frage, ob eine, zwei oder drei Kirchengemeinden im Pastoralen Raum für die lokale Finanzverantwortung sinnvoll sind, noch Bedarf nach einem begleiteten Verfahren gibt.

Die Pastoralen Räume sollen zum 1. Januar 2024 errichtet werden. Was steht bis dahin an?

Wir werden nun im Oktober die Voten der Regionalpastoralräte und den Vorschlag des Regionalteams Kempen-Viersen in der Bischöflichen Verwaltung noch einmal mit den Kriterien abgleichen, die wir schon zu Beginn des Verfahrens den GdG-Räten an die Hand gegeben haben.

Hieraus entwickeln wir eine Präsentation zur Beratung in der Synodalversammlung am 6. Dezember. Hier kommen die Räte auf Bistumsebene und die Regionalteams zusammen. Im Anschluss daran geben die Diözesanen Räte jeder für sich ein Votum ab. Aus kirchenrechtlicher Sicht sind hier die Voten des Priesterrates und des Diözesanpastoralrates notwendig. Der Bischof legt aber auch Wert auf die Einschätzung der übrigen Räte und Gremien. Ich gehe heute davon aus, dass der Bischof dann Ende des Jahres eine Entscheidung zum territorialen Zuschnitt der Pastoralen Räume treffen und veröffentlichen wird. Diese werden dann im Laufe des Jahres 2024 auch formal errichtet werden können.