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Verabschiedete Roadmap gibt eine Übersicht.:Pastorale Räume: So geht es weiter.

Pastorale Räume: Eine Roadmap gibt Übersicht.
Datum:
4. Juli 2024

Mit der Errichtung der Pastoralen Räume zum 1. Januar 2025 sind viele Veränderungen verbunden. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Schritte auf, wie sich die Pastoralen Räume, Pfarreien und Kirchengemeinden bis zum 1. Januar 2028 entwickeln.

 

  • Der Bischof errichtet zum 1. Januar 2025 44 Pastorale Räume, die zur Sicherstellung der kirchlichen Grundvollzüge und zur Ermöglichung lebendiger Orte von Kirche im Sinne der Pastoralstrategie dienen und sozialräumlich bestimmt sind. Als Grundlage dazu wird das Statut Pastorale Räume im Übergang voraussichtlich in KA 9/2024 veröffentlicht. Es tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

  • Die Errichtung der für einen einzelnen Pastoralen Raum zivilrechtlich fungierenden Körperschaften des öffentlichen Rechts erfolgt einheitlich zum 1. Januar 2026. Darüber hinaus gehende Zusammenschlüsse von Kirchengemeinden in einem Pastoralen Raum erfolgen zu den Stichtagen 1. Januar 2026, 1. Januar 2027 oder 1. Januar 2028. Zur Sicherstellung der zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit der Pastoralen Räume werden im Rahmen der Übergangsphase bis spätestens zum 1. Januar 2028 44 Kirchengemeinden bzw. Kirchengemeindeverbände (pro Pastoralem Raum bis max. drei Kirchengemeinden) errichtet.

  • Mit der Errichtung der Pastoralen Räume ernennt der Bischof einen Pfarrer als Leiter des Pastoralen Raumes und auch möglichst für alle zugehörigen Pfarreien. Auf Basis c. 129,2 CIC ernennt der Bischof Mitarbeitende im Pastoralen Dienst, Ehrenamtliche und die Verwaltungsleitung zur Teilhabe an der Leitung.

  • Der Bischof beauftragt die Mitarbeitenden im Pastoralen Dienst auf die 44 Pastoralen Räume als Einsatzebene.

  • Mit der Errichtung des Pastoralen Raums wird der Rat des Pastoralen Raums – gemäß Statut für die Pastoralen Räume im Bistum Aachen im Übergang – gebildet.

  • Möglichst bis zum 1. Januar 2028 sollen sich die heute bestehenden Pfarreien zu einer Pfarrei im jeweiligen Pastoralen Raum zusammenschließen. Diese Weiterentwicklung empfiehlt der Bischof zuerst der Initiative der Verantwortlichen im Pastoralen Raum. Die Entwicklung ist zu sehen im Zuge der noch weitergehenden Perspektive der Errichtung von acht Pfarreien im gesamten Bistum Aachen gemäß dem einschlägigen Beschluss des Synodalkreises. In dieser Perspektive werden die bestehenden acht Regionen weiter entwickelt.