Die Synodalversammlung setzt sich aus den verschiedenen diözesanen Räten und Gremien zusammen. Sie nimmt die Prozessentwicklungen zur Kenntnis und berät auf Wunsch des Bischofs durch Voten.
Mitglieder der Synodalversammlung sind der Bischof, der Generalvikar, die Mitglieder des Priesterrats, des Diözesanpastoralrats, des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats, des Diözesanrats der Katholik*innen, des Domkapitels, des Diözesancaritasrats, des Synodalkreises, die Mitglieder der Regionalteams, der Leitungskonferenz des Bistums und der Lenkungsgruppe des Prozesses. Das sind zirka 170 Personen.
Der Synodalkreis legt seine Beschlüsse der Synodalversammlung zur Sichtung, Beratung und Qualifizierung vor. Priesterrat, Diözesanpastoralrat, Diözesanrat der Katholik*innen, Diözesancaritasrat, Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat und Domkapitel geben zu den einzelnen Beschlüssen Voten ab.
Die Voten wurden am Ende des 2. Teils der Synodalversammlung an den Synodalkreis übergeben. Diese wurden in einer abschließenden Beratung und Beschlussfassung im Synodalkreis gewürdigt und in der abschließenden Entscheidungsfindung berücksichtigt.