„Heute bei dir“-Prozess im Bistum Aachen
Beschluss
Diakonische Verantwortung
durch Beschlussfassung im Synodalkreis am 27. April 2022
Der Synodalkreis beschließt:
Jeder kirchliche Vollzug muss diakonisch sein.
Der diakonische Auftrag des Evangeliums ist der gesamten Kirche anvertraut.
- Die Akteure im Bistum Aachen sollen sich dem Auftrag stellen, ihr diakonisches Profil zu überprüfen, zu entwickeln und erkennbar zu machen.
- Bereits vorhandene Träger sollen gewürdigt, anerkannt und nach Möglichkeit gefördert werden.
- Das soll auf allen Ebenen im Bistum Aachen strukturell umgesetzt werden.
- Dabei soll die sozial- und gesellschaftspolitische Rolle in guter Abstimmung aller Akteure (Bistum, Verbände, Evangelische Kirche etc.) entfaltet werden.
- In besonderer Weise unterstützt satzungsgemäß der Caritasverband als die vom Bischof von Aachen anerkannte Zusammenfassung der im Bistum Aachen tätigen katholisch-caritativen Einrichtungen, Dienste und Träger das gesamte Bistum in dieser Aufgabe.
- Die soziale Lage im Bistum Aachen wird regelmäßig analysiert und veröffentlicht.
Diakonische Befähigung der Akteure
Der Synodalkreis beschließt eine Befähigungsoffensive zur Stärkung und Qualifizierung des diakonisch-missionarischen Profils.
Diakonische Kompetenzzentren als Dialog- und Vernetzungsplattform
Der Synodalkreis beschließt die Einrichtung und die Stärkung von Kompetenzzentren in Kooperation zwischen dem Bistum Aachen in seiner territorialen Struktur, Einrichtungen und Verbänden, die subsidiär Projekte, Initiativen vor Ort und ökumenische Synergien vernetzen, unterstützen und fördern.
An der Umsetzung des Beschlusses werden die engagierten Akteure und Anspruchsgruppen der bisherigen diakonischen und pastoralen Arbeit beteiligt.
Dieser Beschluss wurde am 27.04.2022 im KonsenT beschlossen.